Eine Prospektion findet grundsätzlich im Vorfeld einer Maßnahme statt und wird folglich nicht baubegleitend durchgeführt.
Die zuständige Denkmalbehörde ordnet Prospektionen an, um die Befundsituation zu sondieren und daraus zu schließen, ob weitere denkmalschutzsichernden Maßnahmen notwendig werden. Dazu wird ein Sondageraster zu 15 % bzw. 20 % der Fläche geöffnet und fachmännisch von unseren Archäologen auf Befunde untersucht.
Nach Abschluss der Prospektion fertigen wir einen ausführlichen Bericht an. Anschließend entscheidet die Denkmalschutzbehörde, ob die Befundsituation eine erweiterte Maßnahme rechtfertigt. So können Teil-, Komplett-Ausgrabungen oder Baubegleitungen als weiterführend Auflagen die Folge sein.
Sollte die Denkmalschutzbehörde befinden, dass keine weiteren Maßnahmen nötig sind, werden die Flächen für den Bauherren freigegeben.
Freigelegte Befunde werden von unseren Archäologen vor Ort dokumentiert.
Die Prospektion erfordert eine genaue Vermessung, um die kommende Ausgrabung genau kalkulieren zu können.
Planungsangepasste Prospektion – diese Art der Erkundung verbindet archäologische Sondage und Bauablauf optimal miteinander.